Stand: Februar 2025
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen VermächtnisFilm und dem Kunden über die Erstellung von Videos.
2. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung von VermächtnisFilm zustande.
3. Alle Preise und Reisekosten sind verbindlich.
4. Die Produkte sind "Videos".
5. VermächtnisFilm behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen.
1. Das Urheberrecht an den erstellten Videos liegt bei VermächtnisFilm.
2. Die Videos sind für den privaten Gebrauch des Kunden bestimmt.
3. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gebühr gehen die Nutzungsrechte an den Kunden über.
4. Die Nutzungsrechte umfassen die private Nutzung und Vervielfältigung für den persönlichen Gebrauch.
5. Eine Weitergabe der Videos an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von VermächtnisFilm nicht gestattet.
6. VermächtnisFilm behält das ursprüngliche Videomaterial.
1. Die vereinbarte Gebühr ist wie folgt zu entrichten:
a) 30% als Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung
b) 30% als Abschlagszahlung bei Abschluss der Filmaufnahmen am Drehort
c) Die verbleibenden 40% bei Übergabe des Films
2. Bei Überschreitung der vereinbarten Drehzeit fallen zusätzliche Kosten an.
3. Für bereits erbrachte Teilleistungen ist der entsprechende Anteil der Gebühr zu entrichten.
4. In Rechnung gestellte Forderungen sind sofort ohne Abzug fällig.
5. Bei Zahlungsverzug behält sich VermächtnisFilm das Recht auf schriftliche Mahnungen und Verzug vor.
1. Die Haftung von VermächtnisFilm ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften gelten, zum Beispiel aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann. Die Haftung für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten des Kunden (Fotos, Videos, CDs) und auf Wunsch des Kunden übergebenem Equipment haftet VermächtnisFilm nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
1. Videomaterial im Besitz von VermächtnisFilm kann drei Jahre nach Fertigstellung des Videos vernichtet werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
2. Der Kunde versichert, dass er das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller an VermächtnisFilm übergebenen Bilder, Fotografien, Videos, Dokumente und CDs hat und dass für Personenaufnahmen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung im beauftragten Video vorliegt. Der Kunde stellt VermächtnisFilm von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen.